Recherche Energiekonzept für Deutschland
Die „erneuerbaren Energien“ aus Wind und Sonne galten lange Zeit als sinnvolle Bereicherung der Energieinfrastruktur von Deutschland. Nunmehr ist seitens der Regierung geplant, sogar die gesamte Energieversorgung auf „erneuerbare Energieträger“ umzustellen. In diesem Zusammenhang tauchen immer wieder Fragen nach den sozialen, ökonomischen und ökologischen Konsequenzen auf.
- Wie kann die 100%-ige Versorgungszuverlässigkeit mit nicht zu jeder Zeit verfügbaren Energiequellen sichergestellt werden?
- Wie sieht das Ausbaukonzept aus? Wieviel Windkraft, wieviel Photovoltaik, wieviel Speicherkapazität sind geplant?
- Sind weitere Kraftwerkstypen auf konventioneller Basis geplant?
- Und ausgehend vom Ausbaukonzept, mit welchem Kilowattstundenpreis wird gerechnet?
Die Stiftung hat eine Recherche zum Energiekonzept für Deutschland in Auftrag gegeben. Aus diesem sollte die Beantwortung der Fragen hervorgehen.
Die Recherchearbeit ist im April 2024 abgeschlossen worden. An dieser Stelle soll nur das Fazit abgebildet werden.
Die komplette Recherche Arbeit finden Sie hier:
Fazit
Ausgehend von einer 100%igen Versorgungssicherheit sollten im Rahmen der Recherche das für die Energiewende geplante Ausbaukonzept (Wind, Sonne, andere), sowie die damit einhergehenden zukünftigen Energiekosten untersucht werden.
Das geplante Ausbaukonzept ist in der Systementwicklungsstrategie und den Langfristszenarien dargestellt und sieht bis 2030 eine installierte Leistung von 430 GW, bestehend aus erneuerbaren Energien vor, bei einer prognostizierten Spitzenbedarfslast von 120 GW.
Die für das viertgrößte Industrieland der Welt essenzielle Frage nach den Energiekosten bleibt hingegen unbeantwortet. Das BMWK zieht sich hierbei auf gegenwärtige Gestehungskosten von 4 bis 5 ct/kWh zurück, was als bewusst oder unbewusst irreführend bezeichnet werden muss. Es bleiben sämtliche mit der Umstrukturierung eines Energiesystems verbundenen Kosten, wie Netzausbau, Netzengpassmanagement und der Bau von modernen Backup-Kraftwerken unberücksichtigt.
Die kritische Gegenüberstellung der für das Jahr 2030 angenommenen Spitzenbedarfslast von 120 GW zu der dann installierten Leistung von 430 GW ist nirgends zu finden. Erhöht zum einen die große installierte Leistung die Grundlastfähigkeit des Gesamtsystems, so gehen zum anderen doch mit der im Vergleich zur Bedarfslast überproportional installierten Leistung erhebliche Investitions-, Betriebs- und Entsorgungskosten, sowie ein erheblicher zusätzlicher Flächenverbrauch einher.
Selbst bei einer fast um den Faktor 4 „überinstallierten“ Leistung im Vergleich zur Spitzenbedarfslast geht das BMWK bis 2030 von einer ca. 2%igen Stromimportrate aus, Tendenz steigend auf 10% bei wachsendem Strombedarf über 1.200 TWh bis 2045. Zum einen steigt dadurch die Abhängigkeit, zum anderen muss die Frage gestellt werden: Was, wenn alle anderen europäischen Länder ebenso auf 100% erneuerbare Energien setzen? Wie soll dann die Versorgungssicherheit aufrechterhalten werden?
Weiterhin wird von einem marktgetriebenen Zubau von Technologien gesprochen. Hier erscheint eine Debatte notwendig, um den marktgetriebenen Zubau im Kontrast zu den durch das EEG 2023 festgelegten Ausbauzielen näher zu erörtern. Wie funktioniert eigentlich ein Markt im Kontext der Energiewende und was bedeutet „marktgetrieben“ in einem regulierten Umfeld?
In dem Zwischenbericht zur Systementwicklungsstrategie heißt es, dass im Zuge des Transformationsprozesses auf technologische Entwicklungen und Umweltveränderungen reagiert wird, ohne dabei die Ziele der Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz zu verletzen. Ohne konkretes Konzept mit entsprechenden Zielwerten und Definitionen zur Versorgungssicherheit und Kosten erscheint ein plausibles Monitoring jedoch nicht möglich. Diese Art und Weise der Argumentation findet sich ebenfalls in der Eröffnungsbilanz Klimaschutz des BMWK wieder und steht beispielhaft dafür, dass es sich bei der Energiewende momentan um ein Experiment handelt. Zufälligerweise wurde parallel zur Erstellung dieser Recherche der Bericht des Bundesrechnungshofs veröffentlicht, der die Rechercheerkenntnisse stützt.
Auslöser für diese Recherche war die Ungewissheit darüber, ob im Zuge der Energiewende eine Abwägung hinsichtlich der sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte stattfindet. Die politischen Ziele basieren auf einer klimatischen Perspektive mit CO₂-Einsparungen als absolute Prämisse. Eine Abwägung hinsichtlich weiterer Aspekte samt öffentlicher Diskussion scheint zu fehlen.